Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren wird angewendet, um bebaute Grundstücke zu bewerten, wenn beispielsweise für Wohnungseigentum, Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser die Erbschafts- und Schenkungssteuer festgesetzt werden soll. Als Bewertungsgrundlage dienen dabei die Kaufpreise von Grundstücken, die mit dem zu bewertenden Grundstück weitgehend übereinstimmen, wobei primär die Vergleichspreise der Gutachterausschüsse herangezogen werden. Das Verfahren darf besondere privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Belastungen, die Einfluss auf den Wert haben, ausdrücklich nicht einbeziehen. Zwei Varianten können beim Vergleichswertverfahren zum Tragen kommen. Das Vergleichspreisverfahren stützt sich auf die Verkaufspreise ähnlicher Grundstücke, die von den Gutachterausschüssen herausgegeben werden oder auch auf Unterlagen der Finanzämter aus Verkäufen ähnlicher Grundstücke. Beim Vergleichsfaktorverfahren werden stattdessen vergleichbare Bezugseinheiten berücksichtigt. Dies können zum Beispiel Raum- oder Flächeneinheiten sein, wobei unter Umständen auch noch der Bodenwert mit einfließt. Multipliziert man den Jahresertrag oder eine andere definierte Bezugseinheit des Grundstückes mit dem Vergleichsfaktor vom Gutachterausschuss, erhält man den Vergleichswert.